Endbenutzer Lizenzvertrag für revis3d Software
(„Lizenzvertrag“)
HINWEISE VOR DER INSTALLATION
Lesen Sie den folgenden Lizenzvertrag sorgfältig durch, bevor Sie die Software nutzen.
Mit der Installation, dem Kopieren oder einer sonstigen Benutzung des Softwareproduktes stimmen Sie den folgenden Bedingungen zu. Falls Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie dieses Softwareprodukt nicht installieren, kopieren oder benutzen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass vor der Installation und Inbetriebnahme neuer Software auf Ihrem System eine Sicherung Ihrer Daten und des Betriebssystems erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten vorzubeugen. Falls Sie jetzt noch keine Sicherung vorgenommen haben, raten wir dringend, die Installation abzubrechen, um Ihre Daten zu sichern und erst anschließend die Installation durchzuführen.
Zum Abschluss des revis3d Software Lizenzvertrages müssen Sie eine „juristische Person“ (Geschäftskunde/Gewerbetreibender) im Sinne des BGB sein. revis3d schließt keine Verträge mit natürlichen Personen (Verbrauchern).
Durch das Ausführen, dem Kopieren oder einer sonstigen Benutzung der Software oder durch das Klicken auf die Schaltfläche, mit der Sie im Fenster mit dem Lizenzvertrag ihre Zustimmung bestätigen, erklären Sie, dass Sie eine juristische Person sind und dass Sie diesen Lizenzvertrag im eigenen Namen oder im Auftrag Ihres Unternehmens akzeptieren und die volle Verantwortung für alle Verpflichtungen übernehmen, die einem Endbenutzer gemäß den Bedingungen dieses Lizenzvertrages auferlegt werden.
Gleichfalls erklären Sie durch Ausführen der Software oder durch Klicken auf die Schaltfläche, mit der Sie im Fenster mit dem Lizenzvertrag ihre Zustimmung bestätigen, die bedingungslose Annahme der Bestimmungen und Bedingungen dieses Lizenzvertrages, und Sie erhalten dadurch das Recht zur Nutzung der Software in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrages.
WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGES NICHT EINVERSTANDEN ODER SIE KEINE JURISTISCHE PERSON SIND, MÜSSEN SIE DIE INSTALLATION DER SOFTWARE ABBRECHEN UND/ODER DIE SOFTWARE ENTFERNEN.
Präambel
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen als juristische Person, im Folgenden „Endbenutzer“, und der revis3d GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 19, 49124 Georgsmarienhütte, Deutschland, im Folgenden „revis3d“.
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag berechtigt den Endbenutzer zur Verwendung des diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag zugehörigem revis3d-Softwareprodukts, im Folgenden „Software“.
§1 Definitionen
Lizenzgeber: revis3d GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 19, 49124 Georgsmarienhütte, Deutschland.
EDV-Anlage: „EDV-Anlage“ im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet einen einzelnen Computer bzw. Computerarbeitsplatz.
Updates: Bezeichnet Verbesserungen, Patches und/oder Änderungen für die Software
Lizenzdatei: Datei mit Aktivierungsinformationen und zusätzlichen Informationen zur Lizenz, welche dem Endbenutzer zum Aktivieren der Software bereit gestellt wird.
Einzelplatzlizenz: Die Software darf auf einer einzigen EDV-Anlage installiert und genutzt werden.
Standortlizenz: Die Software darf auf mehreren EDV-Anlagen an der Adresse des Endbenutzers installiert und genutzt werden.
Alle in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich dem Endbenutzer eingeräumten Rechte verbleiben bei revis3d. Die Software von revis3d ist durch Urheberrechtsgesetze und durch andere Gesetze sowie Abkommen über das geistige Eigentum geschützt. revis3d oder ihre Partner halten an der Software das Eigentum, das Urheberrecht und andere gewerbliche Schutzrechte. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag gewährt dem Endbenutzer keinerlei Rechte an Marken oder Dienstleistungsmarken von revis3d und ihren Partnern.
Die Software wird lizenziert und nicht verkauft.
§2 Gegenstand des Vertrages
Der Endbenutzer erhält eine nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Software innerhalb des im Benutzerhandbuch oder auf der Website des Rechtsinhabers angegebenen Funktionsumfangs, sofern er alle in diesem Lizenzvertrag angegebenen technischen Anforderungen, Einschränkungen und Nutzungsbedingungen einhält.
Die Software wird seitens revis3d mittels eines Datenträgers oder durch Bereitstellen der Software zum Download im Internet dem Endbenutzer angeboten.
Technischer Support per Email wird dem Endbenutzer in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Regeln gewährt, wenn das neueste Update der Software installiert ist (sofern es sich dabei nicht um eine Test/Evaluierungsversion der Software handelt). Dies berührt nicht die gesetzliche Gewährleistung.
Software-Evaluierungsversionen werden dem Endbenutzer nach Maßgabe des §4 dieser Vereinbarung überlassen.
§3 Umfang des Nutzungsrechts
Der Endbenutzer ist berechtigt, die Software gemäß dieser Vereinbarung auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware innerhalb der für den Endbenutzer maßgeblichen Region einzusetzen. Hat der Endbenutzer eine Einzelplatzlizenz erworben, ist er nicht berechtigt, die Software auf mehr als einer EDV-Anlage gleichzeitig zu installieren und zu nutzen. Sofern der Endbenutzer die Hardware wechselt, ist er verpflichtet, die bisher installierte Software von der ursprünglich verwendeten Hardware zu löschen. Hat der Endbenutzer eine Standortlizenz erworben, darf er die Software auf mehreren EDV-Anlagen gleichzeitig installieren und nutzen, sofern sich die EDV-Anlagen an der gleichen Adresse befinden. Eine Nutzung an einem zweiten Standort ist nicht gestattet.
Das Recht zur Nutzung der Software umfasst das Recht, die Software zu vervielfältigen, soweit dieses notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählt die Installation der Software vom Datenträger oder von einem Downloadmedium – z. B. Internet – auf die Festplatte, auf den Massenspeicher, das Laden der Software in den Arbeitsspeicher oder Cache.
Die Software enthält urheberrechtlich geschütztes Material, Handelsgeheimnisse und anderes Eigentumsmaterial. Die Dekompilierung, die Modifizierung und das Reverse-Engineering der Software ist nicht gestattet. Das Veröffentlichen eines Werkes aus Teilen der Software ist nicht gestattet. Die eigenständige Verbreitung der Software ist nicht gestattet. Der Endbenutzer darf die Software nicht an andere Personen vermieten, verleihen, verkaufen, leasen oder tauschen. Er darf Copyright-Vermerke oder sonstige Vermerke, die auf den Urheber dieser Software verweisen, nicht entfernen. Verletzungen der Urheberrechte an der Software unterliegen der zivilrechtlichen, verwaltungsrechtlichen oder strafrechtlichen Haftung gemäß geltendem Recht.
§4 Evaluierungsversion
revis3d kann die Software dem Endbenutzer zu Evaluierungszwecken bei Verfügbarkeit als Download auf der Unternehmenswebseite oder in anderer digitaler Form auf Datenträgern zur Verfügung stellen. Evaluierungsversionen können in Funktion und Eigenschaft eingeschränkt sein.
Die Nutzung der Evaluierungsversion ist zeitlich begrenzt. Nach Ablauf der Evaluierungsperiode muss zur weiteren Nutzung eine kostenpflichtige Lizenz erworben werden.
§5 Aktivierung und Zeitraum
Durch die Zahlung der Lizenzkosten und Auslieferung des Lizenzschlüssels erklärt sich der Endbenutzer damit einverstanden, dass das Softwareprodukt von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen ist. Eine nachträgliche Rückgabe oder Umtausch der Software ist nur mit schriftlicher Vereinbarung mit revis3d oder seiner Partner möglich. Ansprüche aus der Gewährleistung sind hiervon nicht betroffen.
Sollte der Endbenutzer eine zeitlich befristete Lizenz erworben haben, so darf die Software nach der Annahme dieses Lizenzvertrags für den beim Erwerb angegebenen Zeitraum genutzt werden. Um die Software weiterhin nutzen zu dürfen, muss eine Lizenzverlängerung oder neue Lizenz erworben werden. Der Gültigkeitszeitraum der befristeten Lizenz wird dem Endbenutzer von revis3d mitgeteilt, in der Lizenzdatei angegeben oder in der Software angezeigt. Nach Ablauf einer vereinbarten Nutzungsdauer wird die Funktionalität der Software eingeschränkt und/oder der Zugang zur Software gesperrt.
Sofern ein Abo besteht, werden die Nutzungsdauer der Software sowie weitere Bedingungen und Einschränkungen bei Bestellung des Abos angegeben.
§6 Updates und Weiterentwicklung
Der Bezug von Updates für die Software setzt eine gültige Lizenz voraus.
revis3d ist nicht verpflichtet, Updates oder Upgrades der Software zur Verfügung zu stellen. Die Entwicklung der Software erfolgt freiwillig und nach eigenem Ermessen von revis3d. Vorschläge und Feedback sind erwünscht und werden bei der Weiterentwicklung, nach eigenem Ermessen von revis3d, berücksichtigt. Eine verbindliche Zusage für die Entwicklung bestimmter Funktionen macht revis3d dabei nicht.
Aufgrund der Weiterentwicklung der Software-Produkte kann es zu Abweichungen zwischen der aktuellen und den vorherigen Versionen der Software kommen, welches zu einer eingeschränkten Nutzbarkeit der Software führen kann. Der Endbenutzer erkennt an, dass dies keinen Mangel an der Sache darstellt.
revis3d ist nicht verpflichtet, Support für Vorgängerversionen der letzten veröffentlichten Version zu leisten.
revis3d stellt nur die jeweils aktuelle Softwareversion zum Download zur Verfügung. Es besteht nach Download einer Version kein Anrecht darauf auch in Zukunft diese Version vom Softwareinhaber zur Verfügung gestellt zu bekommen. Für die Sicherung der Installationspakete seiner erworbenen Softwareversionen ist ausschließlich der Endbenutzer selbst verantwortlich.
§7 Verletzung von Nutzungsrechte
revis3d ist im Falle einer Verletzung ihrer Nutzungsrechte – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Der Endbenutzer hat in diesem Fall sämtliche Software einschließlich aller Begleitmaterialien zurückzugeben. Soweit Sicherungskopien gefertigt wurden, oder im Rahmen von Kopierlizenzen Kopien angefertigt wurden, sind diese zu vernichten sowie auf der jeweiligen Hardware installierte Software ist zu löschen. Der Endbenutzer hat der revis3d auf erstes Anfordern schriftlich die Vernichtung und Löschung nachzuweisen.
§8 Nichtverfügbarkeit der Leistung
Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die revis3d die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Rohstoffmangel, Energieversorgungsschwierigkeiten, Mobilmachung, Aufruhr usw., auch wenn sie bei Lieferanten von revis3d oder deren Unterlieferanten eintreten – hat revis3d auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen revis3d, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§9 Eingeschränkte Gewährleistung und Haftungsausschluss
Wenn die Software ohne Zahlung einer Lizenzgebühr dem Endbenutzer von revis3d überlassen wird, gilt folgendes zwischen den Parteien als vereinbart:
revis3d überlässt die Software wie besehen und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf Verletzung von Rechten Dritter, Zusicherungen oder die handelsübliche Nutzbarkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck sowie die Freiheit von Viren. revis3d gewährleistet insbesondere nicht, dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei läuft oder dass sie den Anforderungen des Endbenutzers entspricht.
Wenn die Software gegen Zahlung einer Lizenzgebühr dem Endbenutzer von revis3d zur Nutzung überlassen wurde, gilt folgendes zwischen den Parteien als vereinbart:
Voraussetzung für die Inanspruchnahme jeglicher Gewährleistungsansprüche ist der Nachweis über den ordnungsgemäßen Erwerb der Software.
Eine Gewährleistung dahingehend, dass die Software bestimmten Anforderungen und Zwecken des Endbenutzers genügt und / oder mit der seitens des Endbenutzers eingesetzten, aber nicht von revis3d vorgegebenen Software und / oder Hardware kompatibel ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Für nicht von revis3d zu vertretende Funktionsstörungen übernimmt revis3d keine Gewährleistung.
Nach Erhalt der Software und der zugehörigen Dokumentationen hat der Endbenutzer diese unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Software, schriftlich unter Angabe des Mangels revis3d anzuzeigen. Ebenso sind nicht offenkundige Mängel revis3d unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen.
Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Wahl von revis3d durch kostenfreie Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung in Form eines Updates. revis3d ist nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet, wenn der Endbenutzer die Software entgegen dieser Vereinbarung eingesetzt hat. revis3d ist nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet, wenn der Endbenutzer Veränderungen an der Software ohne Zustimmung und / oder ohne Mitwirkung von revis3d durchgeführt hat. Wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlschlägt, kann der Endbenutzer die an revis3d gezahlte Lizenzgebühr mindern oder von der Vereinbarung mit revis3d zurücktreten und Erstattung der an revis3d gezahlten Lizenzgebühr verlangen.
Die Gewährleistung beträgt für Geschäftskunden 12 Monate ab Lieferung der Software. Maßgebend ist das Datum des Erwerbs, bei Versendung durch revis3d bzw. Download der Software das Rechnungsdatum.
revis3d gibt außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung keine Garantie für die Verfügbarkeit der im Benutzerhandbuch beschriebenen Funktionen der Software.
revis3d haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist revis3ds Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung revis3ds besteht nicht.
revis3d haftet sowohl im Hinblick auf kostenlos zur Verfügung gestellte Software als auch bei käuflich erworbener Software nicht für Schäden jeglicher Art, welche dem Endbenutzer durch Unterbleiben der Installation von Updates entstehen.
revis3d gibt keine Zusicherung in Bezug auf Nutzung oder Leistung der Software. Sie tragen das gesamte Störungsrisiko und das Gesamtrisiko hinsichtlich der Leistung und Verantwortung für die Auswahl der Software, um Ihre vorgesehenen Resultate zu erzielen, und für die Installation sowie die Nutzung der Software und die mit ihr erzielten Ergebnisse. Ohne Einschränkung der vorangegangenen Bestimmungen macht revis3d keine Zusicherungen und gibt keine Garantie oder Zusage, dass die Software fehlerfrei oder frei von Unterbrechungen oder sonstigen Störungen ist oder dass die Software jedwede oder all Ihre Anforderungen erfüllen wird, ungeachtet dessen, ob gegenüber dem Rechtsinhaber offengelegt oder nicht.
Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, behält sich revis3d das Recht vor, unangekündigt Produktänderungen vorzunehmen, welche die generelle Funktionsfähigkeit der Software nicht beeinträchtigen.
revis3d gewährleistet nicht, dass die Software auf einem Gerät bestimmungsgemäß funktioniert, auf dem weitere Software installiert ist, die auf die ordnungsgemäße Funktion einwirkt oder auf deren ordnungsgemäße Funktion das Programm einwirkt. Ausgenommen sind solche Fehler, welche die Kompatibilität des Programms mit anderen Programmen bzw. Programmversionen betreffen, die nach den von revis3d veröffentlichten Spezifikationen für die Version des Programms mit diesen als kompatibel deklariert sind. Insbesondere gewährleistet revis3d nicht die Funktionsfähigkeit des Programms in zukünftigen Versionen von Betriebssystemen oder die Kompatibilität mit zukünftigen Versionen von Programmen anderer Anbieter.
§10 Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkung
Insoweit gesetzlich statthaft und nicht anderweitig schriftlich vereinbart und vorbehaltlich/unberührt der unbegrenzten und unbeschränkten Haftung für Vorsatz:
Die Software wird ohne Mängelgewähr und nach Verfügbarkeit sowie in der vorhandenen Form und ohne Zusicherung irgendeiner Art bereitgestellt. revis3d und seine Partner (zusammen „Parteien“) schließen alle Erklärungen, Garantien und Bedingungen (ob ausdrücklicher oder stillschweigender Natur) im Hinblick auf die Software und Dienste aus, einschließlich ohne Beschränkung in Bezug auf Nicht-Verletzung, Marktgängigkeit, oder Tauglichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck (ganz gleich, ob die Parteien einen solchen Zweck kennt oder Gründe hat, einen solchen zu kennen), unabhängig davon, ob diese aufgrund gesetzlicher Vorgaben, durch Gewohnheitsrecht, Handelsbrauch oder üblichen Geschäftsverkehr entstehen. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, übernehmen die Parteien keine Garantie dafür, dass (1) die Software oder Dienste ordnungsgemäß funktionieren, (2) der Betrieb der Software oder Dienste ohne Unterbrechungen bereitgestellt wird oder frei von Bugs, Fehlern oder Malware (z. B. Viren) ist oder (3) alle Mängel der Software oder Dienste korrigiert werden können oder korrigiert werden. Dieser Absatz gilt in dem nach anwendbarem Recht maximal zulässigen Umfang.
Im gesetzlich maximal zulässigen Umfang haften die Parteien nicht für entgangene Gewinne oder indirekte, zufällige oder Folgeschäden, besondere, strafrechtliche oder exemplarische Schäden, (einschließlich und nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Gewinn oder vertraulichen oder sonstigen Informationen, für Geschäftsunterbrechung, für Verlust von Privatsphäre, Korruption, Beschädigung und Verlust von Daten oder Programmen, für Versäumnis einer Pflichterfüllung, einschließlich jedweder gesetzlicher Pflichten, Treuepflicht oder Pflicht zur Wahrung angemessener Sorgfalt, für Nachlässigkeit, für wirtschaftlichen Verlust und für finanziellen oder jedweden sonstigen Verlust), die aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen, der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Software, der Bereitstellung technischer Unterstützung oder sonstiger Dienstleistungen, Informationen, Software und zugehörigem Inhalt mittels der Software resultieren, oder sich anderweitig aus der Nutzung der Software oder anderweitig unter bzw. im Zusammenhang mit einer Bestimmung dieses Lizenzvertrages ergeben, oder die Folge eines Vertragsbruches oder unerlaubter Handlung (einschließlich Nachlässigkeit, Falschangabe, jedweder strikten Haftungsverpflichtung oder ‑pflicht), oder einer Verletzung gesetzlicher Pflichten oder der Gewährleistung der Parteien, selbst dann nicht, wenn eine der Parteien von der Möglichkeit solcher Schäden in Kenntnis gesetzt wurde.
Der Endbenutzer stimmt zu, dass in dem Fall, dass die Parteien haftbar gemacht werden/wird, die Haftung der Parteien auf die Kosten der Software beschränkt ist. Unter keinen Umständen wird die Haftung der Parteien die für die Software erstatteten Kosten an die Parteien übersteigen (je nachdem, was zutrifft). Nichts in diesem Lizenzvertrag schließt einen Anspruch aufgrund von Tod und Personenschaden aus oder schränkt diesen ein. In dem Fall, dass ein Haftungsausschluss, ein Ausschluss oder eine Einschränkung in diesem Lizenzvertrag aufgrund geltenden Rechts nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, wird nur ein solcher Haftungsausschluss, Ausschluss oder Einschränkung für Sie nicht gelten, und sie sind weiterhin an jedwede verbleibenden Haftungsausschlüsse, Ausschlüsse oder Einschränkungen gebunden.
§11 Drittpartei-Lizenzen
Die Software kann einige Softwareprogramme enthalten, die an den Endbenutzer unter freien Softwarelizenzen lizenziert (oder unterlizenziert) sind und dem Endbenutzer neben anderen Rechten gestatten, bestimmte Programme oder Teile dieser Programme zu kopieren, zu modifizieren und weiter zu verbreiten und sich Zugang zum Quellcode zu verschaffen („Open Source Software“). Verlangen Lizenzen für beliebige Software, die in einem ausführbaren binären Format zur Verfügung gestellt wird, dass den jeweiligen Benutzern auch der Quellcode zugänglich zu machen ist, so wird der Quellcode entweder mit der Software geliefert oder kann per E‑Mail an erfragt werden. Falls irgendwelche Open-Source-Software-Lizenzen es erforderlich machen, dass revis3d Rechte zur Nutzung, zum Kopieren oder zur Änderung eines Open-Source-Software-Programms bereitstellt, welche umfassender sind, als die in diesem Lizenzvertrag gewährten Rechte, dann werden derartige Rechte Vorrang vor den hierin festgelegten Rechten und Einschränkungen haben.
§12 Beendigung des Vertrages
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Einen wichtigen Grund stellt insbesondere jeder nicht nur unerhebliche Verstoß gegen die Regelungen dieses Vertrages dar.
Im Falle der Beendigung dieses Vertrages ist revis3d berechtigt, die Lizenz zurückzuziehen, die Nutzung der Software zu untersagen und jeglichen Support durch Updates einzustellen.
Vorbehaltlich anderslautender ausdrücklicher Bestimmungen oder im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang sind geleistete Zahlungen und Gebühren nicht rückzahlbar, unabhängig davon, ob diese Vereinbarung gekündigt wurde oder nicht.
§13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt zunächst die gesetzliche Bestimmung, die der unwirksamen am nächsten kommt. Soweit keine gesetzliche Regelung vorliegt, gilt die Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
§14 Schlichtungsklausel
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag vor Beschreiten des Rechtswegs ein Mediationsverfahren mit dem Ziel einer gütlichen Einigung mit Hilfe eines gemeinsam beauftragten Mediators durchzuführen.
Das Mediationsverfahren wird durch schriftliche Anzeige eines Partners eingeleitet. Der Partner soll dabei einen Mediator vorschlagen. Der Vorschlag ist für den anderen Partner nicht bindend. Können sich die Partner nicht binnen eines Monats nach Zugang der Anzeige auf einen gemeinsamen Mediator einigen, gilt das Mediationsverfahren als gescheitert.
§15 Sonstiges
Diese Vereinbarung regelt sämtliche Recht und Pflichten zwischen revis3d und dem Endbenutzer. Änderungen und zusätzliche Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten Probleme mit dem Produkt auftreten, ist der Endbenutzer verpflichtet, ausschließlich den Rechtsinhaber oder dessen Partner direkt zu kontaktieren.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus und in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten zwischen den Parteien wird, soweit zulässig, Osnabrück vereinbart.
§16 Kontaktinformationen
Sollten Sie Fragen in Bezug auf diesen Lizenzvertrag haben, oder möchten Sie sich aus irgendeinem Grund mit dem Rechtsinhaber in Verbindung setzen, kontaktieren Sie bitte:
revis3d GmbH
Werner-von-Siemens-Str. 19
49124 Georgsmarienhütte
Deutschland
E‑Mail:
web: www.revis3d.com
Stand: September 2019